Aktuelles
Liebe Patientinnen und Patienten,
Wie Sie sicher wissen ist ab Januar 2024 das eRezept Pflicht. Aber keine Sorge, wir haben in unserer Praxis die Organisation so aufgebaut, dass für Sie alles ganz einfach ist.
1. Sie kommen wie gewohnt in unserer Praxis, lassen Ihre
Versichertenkarte einlesen
und äußern ihren Rezeptwunsch.
2. Wir verordnen Ihnen wie gewohnt ihre Medikamente, indem wir das eRezept in der Telematikinfrastruktur (TI) speichern.
3. Sie gehen in die Apotheke ihrer Wahl und lassen dort ebenfalls ihre
Versichertenkarte einlesen
. Die Apotheke holt sich dann sofort aus der TI alle nötigen Informationen und händigt Ihnen die Medikamente aus.
Das hat für Sie mehrere Vorteile. So müssen Sie, nachdem die Karte eingelesen wurde und ihr Rezept Wunsch aufgenommen wurde, nicht mehr warten, bis wir Ihnen ein ausgedrucktes Rezept unterschrieben haben. Auch können wir bei Folgerezepten das eRezept direkt in der TI abspeichern, so daß Sie nur noch in die Apotheke gehen müssen um die Medikamente abzuholen. Selbstverständlich geht dies natürlich nur für eine uns bekannte Dauermedikation. Wir werden wie gewohnt jeden Rezept Wunsch sorgfältig prüfen. Sorgen Sie bitte deshalb dafür, dass wir alle ihre Kontaktinformationen wie Telefonnummer und E-Mail haben, falls es Rückfragen unsererseits gibt.
Ihr Praxisteam